Kostenerstattung

Viele Angehörige haben den Wunsch, einen hilfebedürftigen Senior in einer Tagespflege betreuen zu lassen, scheuen sich aber vor den Kosten. Allerdings existieren viele Möglichkeiten, die Kosten für die Tagespflege von der Pflegekasse übernehmen zu lassen – so kann der Besuch ihres Seniors in den Betreuungsstuben für Sie sogar vollkommen kostenlos sein.

 

Im Folgenden möchten wir darstellen, zu welchen Leistungen sie bei einem Besuch in den Betreuungsstuben anspruchsberechtigt sind, welche Voraussetzungen Sie beachten müssen und wie mit den Rechnungen zu verfahren ist.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen einen Angehörigen bei uns betreuen zu lassen und eine individuelle Beratung über die Finanzierung wünschen, so können Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin in den Betreuungsstuben vereinbaren.

 

Wir möchten außerdem betonen, dass die Auszahlung des Pflegegeldes vollkommen unberührt bleibt. Ob Sie sich entschließen, die Leistungen der Tagespflege in Anspruch zu nehmen oder nicht, hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes, das ihnen zusteht. Ebenso werden die Sachleistungen für ambulante Pflegedienste und die Kombinationsleistung nicht gekürzt.


Kostenerstattung über Pflegeversicherung

Die Kosten für einen Besuch in den Betreuungsstuben bestehen aus den folgenden, gesetzlich zu trennenden Kostenbereichen:

  • Pflegebedingten Aufwendungen 
  • (Pflegerische Leistungen sowie Hol- und Bringservice)
  • Kosten für Unterkunft
  • Kosten für Verpflegung
  • Kosten für Investitionen 
  • (also die Kosten für Erbauung und Instandhaltung der Tagespflegestätten selbst sowie die Anschaffung und Wartung der Einrichtung und Ausstattung)

 

Die pflegebedingten Aufwendungen stellen den Großteil der Kosten dar. Sie werden (ab Pflegegrad 2) als Sachleistungen für die Tagespflege von der Pflegekasse übernommen. Das ist der „Versicherungsanteil“. Dabei gibt es Höchstbeträge, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad des Pflegebedürftigen richten. Sollten die pflegebedingten Aufwendungen den Höchstbetrag, der für den Pflegegrad Ihres Angehörigen ausschlaggebend ist, überschreiten, so wird der Überhang (also Pflegebedingte Aufwendungen minus Höchstbetrag) zum Eigenanteil hinzugerechnet. Wir nennen ihn „indirekten Eigenanteil“, da er nur in bestimmten Fällen anfällt.

 

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition sind stets eigene Kosten für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige. Diesen Eigenanteil nennen wir „direkten Eigenanteil“, da er immer anfällt.

Der indirekte und direkte Eigenanteil können mit dem Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung ausgeglichen werden.

 

Dieser beträgt von Pflegegrad 1 bis 5 einheitlich 125,– Euro. Sofern er noch nicht für andere berechtigte Leistungen (z. B. für einen ambulanten Pflegedienst) verwendet wurde, kann er für die volle oder teilweise Rückerstattung des Eigenanteils benutzt werden.

 

Es ergeben sich folgende Versicherungsleistungen, die für die Tagespflege verwendet werden können:

Versicherungsleistungen Tagespflege

Durch die Inanspruchnahme der Sachleistungen der Tagespflege bleiben im Übrigen seit 2017 das Pflegegeld, die Sachleistungen für ambulante Pflegedienste und die Kombinationsleistung unberührt – sie reduzieren sich nicht.



Rechnungsstellung

Wir ermitteln – in Abhängigkeit vom Pflegegrad Ihres Angehörigen – den Versicherungsanteil und rechnen diesen direkt mit der Pflegekasse ab. Hier müssen Sie nicht aktiv werden, das übernehmen wir für Sie. Für den direkten Eigenanteil sowie, sofern er anfällt, den indirekten Eigenanteil schicken wir Ihnen eine persönliche Rechnung.

Den Rechnungsbetrag überweisen Sie zwar an uns, allerdings können Sie ihn anschließend über den Entlastungsbetrag bei ihrer Pflegeversicherung geltend machen – im besten Fall erhalten Sie die kompletten Kosten des Eigenanteils bis 125,– Euro zurück.



Pflegestärkungsgesetz II: Von den Pflegestufen zu den Pflegegraden

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das im Januar 2017 in Kraft getreten ist, wurde die Einstufung der Pflegebedürftigkeit grundlegend geändert: Statt der verwirrenden Regelung mit drei Pflegestufen, die um Härtefälle und erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz ergänzt worden sind, existieren nun fünf Pflegegrade, die eine präzisere und verständlichere Einstufung des individuellen Pflegebedarfs ermöglichen.

 

Für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad an Selbstständigkeit, den (potenziell) Pflegebedürftige besitzen, ausschlaggebend. Dieser wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft. Dafür vereinbaren Sie einen Termin mit dem MDK, der sie anschließend zu Hause besucht. Wir begleiten Sie gerne bei diesem Termin – sprechen Sie uns gerne an!

Pflegestärkungsgesetz: Pflegestufen und Pflegegrade

Ihre Vorteile, unsere Tagespflege

  • Keine Pflegeheimanbindung, kein Pflegeheimcharakter
  • Herzliche, individuelle Betreuung
  • Täglich gemeinsam zubereitete Mahlzeiten (Frühstück, Mittagstisch, Kaffee & Kuchen)
  • Generationsorientiertes Einrichtungskonzept für Menschen mit Demenz
  • Rollstuhlgeeigneter Hol- und Bringservice für Nürnberg, Fürth, Erlangen
  • Gemütliches, entschleunigtes Ambiente
  • Vielseitige Aktivitäten
  • Vertragspartner der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Keine Kürzung des Pflegegeldes

Kontakt

Betreuungsstuben Ronhof

In der Lohe 26

90765 Fürth

 

Telefon:       +49 911 99087020

Fax:              +49 911 99087022

E-Mail:          info@betreuungsstuben.de

 

Montag         07:30 – 16:30 Uhr

Dienstag       07:30 – 16:30 Uhr

Mittwoch      07:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag  07:30 – 16:30 Uhr

Freitag           07:30 – 16:30 Uhr

Samstag        07:30 – 16:30 Uhr
(Nur am letzten Samstag im Monat)

 

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Auch in der häuschlichen Pflege bieten wir umfangreiche Leistungen

Besuchen Sie unsere Website www.pflegedienst-rosalie.de oder kontaktieren Sie uns direkt unter

Telefon: +49 911 70100790

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